Die Treuepflicht der Dienstleister
Der Lehrerstreik in Schleswig-Holstein wirft erneut die Frage nach einem Streikrecht für Beamte auf
In Schleswig-Holstein kämpft die GEW gegen Mehrarbeit und Stellenstreichungen. Das Land hat die Streikbeteiligung von verbeamteten Lehrern als illegal eingestuft. Die GEW verweist auf europäisches Recht.
Kein Unterricht ab der dritten Schulstunde – darüber konnten sich gestern in mehr als einem Dutzend Städten in Schleswig-Holstein die Schülerinnen und Schüler freuen. Der Streikaufruf der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft gegen Mehrarbeit, Stellenstreichungen (GEW) »hat funktioniert«, wie es bei der GEW in Kiel hieß. Tausende Lehrer beteiligten sich – schwerpunktmäßig verbeamtete Kollegen.
Es war der erste »Beamtenstreik« in der Geschichte des Landes, und entsprechend war die Begleitmusik. Vor wenigen Tagen erst bekamen alle Schulleitungen des Landes einen Brief aus dem Bildungsministerium, in dem der Streik als illegal eingestuft wird: »Eine Teilnahme von Beamtinnen und Beamten an Streikmaßnahmen ist rechtswidrig. Die Teilnahme oder Vorbereitung von Arbeitskampfmaßnahmen stellen eine Dienstpflichtverletzung dar.« Das »Recht auf Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen« finde »für den Bereich der Beamtinnen und Beamten in d...
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