Gleisblockiererin abgeurteilt

Geldstrafe für Hanna Poddig

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Husum (ND-Hanisch). Vor dem Amtsgericht Husum ist gestern die Aktivistin Hanna Poddig wegen einer Gleisblockade im Februar 2008 verurteilt worden. Richter Stefan Veckenstedt folgte nach drei Verhandlungstagen im Strafmaß dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft und setzte eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen à 15 Euro gegen die strafrechtlich bislang unbescholtene 24-Jährige fest. Als müsste er die Höhe des Strafmaßes noch rechtfertigen, teilte er in der Urteilsbegründung mit, dass er gegen jeden nicht vorbestraften Ladendieb eines Schokoriegels 20 Tagessätze verhänge.

Die Anklageschrift warf Poddig vor, sich durch das Festketten an das Gleisbett in Ohrstedt (Kreis Nordfriesland) der Nötigung und des gefährlichen Eingriffs in den öffentlichen Bahnverkehr schuldig gemacht zu haben, als sie zusammen mit anderen Mitstreitern einen Militärtransport der Bundeswehr für mehrere Stunden aufhielt. Veckenstedt hielt der Angeklagten vor, mit ihrem politischen Handeln wolle sie eine eigentliche Straftat instrumentalisieren, und das sei nun mal nicht möglich. Verteidiger Dieter Magsam pochte darauf, dass es sich bei dem nächtlichen Protest vergleichbar mit Anti-AKW-Aktionen und entsprechender höchstrichterlicher Würdigung um eine Versammlung gehandelt habe, die weder von Polizei noch Bundespolizisten für aufgelöst erklärt wurde. Veckenstedt räumte ein, dass man von einer Versammlung sprechen könne, doch sei diese keinesfalls öffentlich gewesen, was im Versammlungsgesetz zwingend sei.

Was da genau auf den Bahnwaggons transportiert wurde, blieb während des Prozesses im Dunkeln. Weder von der Bahn noch von der Bundeswehr gab es Aussagen. In den staatsanwaltlichen Akten war gar von Patriot-Raketen bzw. Abschussrampen die Rede. Der Zug sollte offenbar zu einem Manöver gen Mecklenburg-Vorpommern rollen. Poddig wollte mit ihrer Aktion unter anderem auf die umstrittenen Auslandseinsätze der Bundeswehr aufmerksam machen.

Im Dezember 2009 war ein erster Versuch geplatzt, in Husum gegen Poddig zu verhandeln, weil es ständig zu disziplinarischen Unterbrechungen kam. Als Folge wurde nun im zweiten Anlauf ein großer Sicherheitsapparat aufgefahren, bei dem dem mobilen Justiz-Einsatzkommando des Oberlandesgerichtes Schleswig sogar das Hausrecht des Amtsgerichts Husum übertragen wurde. Die gestrige Leibesvisitation ging so weit, dass sich zwei Prozessbesucherinnen komplett entkleiden mussten.

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