Vermögen & Unterhalt
Behinderte Kinder
Ein behindertes Kind muss sein Vermögen nicht unter allen Umständen für den eigenen Unterhalt verwenden. Zwar sei ein volljähriges Kind grundsätzlich verpflichtet, seine Rücklagen im Rahmen des Zumutbaren zu nutzen, bevor seine Eltern Unterhalt zahlen müssten, entschied der Bundesfinanzhof. Sollte sich aber ein Kind wegen seiner Behinderung nicht se...
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