Vermögen & Unterhalt

Behinderte Kinder

Ein behindertes Kind muss sein Vermögen nicht unter allen Umständen für den eigenen Unterhalt verwenden. Zwar sei ein volljähriges Kind grundsätzlich verpflichtet, seine Rücklagen im Rahmen des Zumutbaren zu nutzen, bevor seine Eltern Unterhalt zahlen müssten, entschied der Bundesfinanzhof. Sollte sich aber ein Kind wegen seiner Behinderung nicht se...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -