Im Mietvertrag mit »circa« vereinbart

Wohnfläche

Bei der Berechnung einer Mietminderung wegen Unterschreitung der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche ist auch dann keine zusätzliche Toleranzschwelle zu berücksichtigen, wenn die Flächenangabe im Vertrag einen „ca.“-Zusatz enthält.

Für eine Wohnung in Aachen war im Mietvertrag eine Wohnfläche von »ca. 100 Quadratmetern“ angegeben. Die monatlich zu zahlende Miete betrug zuletzt rund 500 Euro. Im Januar 2008 forderten die Mieter den Vermieter zur Rückzahlung von in den Jahren 2002 bis 2007 überzahlter Miete auf und begründeten dies damit, dass die Wohnung lediglich über eine Wohnfläche von 81 Quadratmetern verfüge.

Damit war der Vermieter nicht einverstanden. So kam der Streit vor das zuständige Amtsgericht. Das Gericht hat der auf Rückzahlung von rund 6800€ Euro gerichteten Klage des Mieters teilweise stattgegeben und sie im Übrigen abgewiesen. Die Berufung der Mieter beim Landgericht wegen der nur teilweisen Anerkennung ihrer Klage wurde ebenfalls zurückgewiesen. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die Minderung nicht aus einer Wohnfläche von...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.