Bundessozialgericht: Für Schwerhörige muss die Kasse eine Lichtsignalanlage bezahlen
Rechtsprechung
Die gesetzliche Krankenversicherung lehnte die Kostenübernahme für eine Lichtsignalanlage ab. Ein hochgradig schwerhöriger Patient hatte sie beantragt, weil er nicht (mehr) hören konnte, wenn Besuch an seiner Wohnungstür klingelte.
Doch die Krankenkasse verwies auf die Pflegekasse: Der Einbau einer Lichtsignalanlage verbessere das individuelle Wohnumfeld, für solche Maßnahmen sei die Pflegeversicherung zuständig.
Dami...
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