»Verstöße führen zur Schadenersatzpflicht«
Gutachten zum BayernLB-Debakel vorgelegt
München (dpa/ND). Für die früheren Vorstände und CSU-Politiker im Verwaltungsrat der BayernLB könnte das Milliardendebakel der Bank in Österreich auch persönlich eine teure Angelegenheit werden. Nach dem Gutachten des Augsburger Professors Reiner Schmidt muss die Spitze einer Landesbank »risikobewusster« agieren als eine private Geschäftsbank. Bei den Vorständen reicht einfache Fahrlässigkeit, um Schadenersatzansprüche zu begründen, bei den Verwaltungsräten muss es sich um grobe Fahrlässigkeit handeln.
»Verstöße führen zur Schadenersatzpflicht«, sagte Schmidt am Mittwoch vor dem Untersuchungsausschuss des Landtags. Der Jurist nahm aber nicht Stellung, ob die...
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