Der gläserne Arbeitnehmer

Gesetzentwurf verkehrt »Beschäftigtendatenschutz« weitgehend ins Gegenteil

Offenbar ohne vorherige Debatte will die Bundesregierung ein »Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes« ins Parlament einbringen, das dieser Bezeichnung Hohn spricht. Denn der Entwurf stellt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung von Millionen abhängig Beschäftigten fast vollständig den Interessen der Arbeitgeber hintenan.

Vom 28. Mai datiert die jüngste Fassung des »Referentenentwurfs« aus dem Bundesinnenministerium (BMI), das die Adressaten – neben anderen Ressorts und den Bundesländern auch diverse Verbände – zu einer internen Anhörung am 18. Juni eingeladen hat. Dies sei auch der Stichtag für Stellungnahmen, heißt es. Denn noch vor der Sommerpause soll der Entwurf vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Für eine gründliche inhaltliche Diskussion bleibt also bis dahin keine Zeit. Selbst wenn eine solche vor der Behandlung des Gesetzes im Parlament nachgeholt werden könnte, ist zweifelhaft, ob dies noch viel Einfluss haben kann.

Das freilich dürfte die Hoffnung der Initiatoren der 13 neuen Paragrafen (32 bis 32l) sein, die in das Bundesdatenschutzgesetz eingefügt werden sollen. Die Kapitel lesen sich wie kaum redigierte Formulierungen aus von Unternehmerverbänden beauftragten Anwaltskanzleien. Zwar werden im Vorwort »klarere« und »praxisge...


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