HRE-Aktionäre klagen gegen Rauswurf

Gericht sieht Verstaatlichung rechtens

München (dpa/ND). Der Bund hat aus Sicht des Münchner Landgerichts mit der vollständigen Verstaatlichung der Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE) nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Zu der Übernahme habe es angesichts der dramatischen Lage der Hypo Real Estate keine Alternative gegeben, sagte der Vorsitzende Richter der 5. Handelskammer, Helmut Krenek, am Donnerstag zum Auftakt eines Prozesses in einer vorläufigen Einschätzung. »Die Folgen einer Insolvenz wären desaströs gewesen«, sagte er.

In dem Zivilverfah...


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