Unangetastete Demos?
Durchsuchungen nur bei konkretem Verdacht
Karlsruhe (dpa/ND). Die Polizei darf Teilnehmer einer Demonstration nur dann durchsuchen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Gefahr bestehen. Bloße Verdachtsmomente reichten nicht aus, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Beschluss. Es gab damit der Verfassungsbeschwerde von Veranstaltern einer Demonstration in Bielefeld statt, die sich im Jahr 2002 gegen ei...
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