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C'est si BON, Emmely!

Sie darf wieder an die Kasse / Bundesarbeitsgericht: Kündigung rechtswidrig

  • Hans-Gerd Öfinger, Erfurt
  • Lesedauer: 2 Min.
Die Anfang 2008 von der Einzelhandelskette Kaiser's Tengelmann wegen des Verdachts auf falsche Abrechnung eines Pfandbons in Höhe von 1,30 Euro fristlos gekündigte Berliner Kassiererin Barbara E., genannt Emmely, muss weiter beschäftigt werden. Dies entschied der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt am Donnerstag.

Emmely muss weiter beschäftigt werden. Mit diesem vollen Erfolg für die betroffene 52-Jährige, die nach über 30-jähriger Betriebszugehörigkeit Anfang 2008 unerwartet ihre Arbeit verloren und sich dagegen mit Hilfe einer bundesweiten Solidaritätsbewegung durch alle gerichtlichen Instanzen hindurch bis nach Erfurt gewehrt hatte, hat das Bundesarbeitsgericht nach Auffassung ihrer Unterstützer »ein neues Kapitel Rechtsgeschichte« geschrieben. Emmely wird nun dem Arbeitgeber wieder ihre Arbeitskraft anbieten und hat, da die Kündigung durch das BAG-Urteil für unwirksam erklärt wurde, Anspruch auf volle Nachzahlung aller ihr seit Anfang 2008 zustehenden Lohngelder. Die Verhandlung war von einem außergewöhnlich starken Medieninteresse begleitet und hatte Vertreter von Solidaritätskomitees und Gewerkschafter aus dem gesamten Bundesgebiet angezogen, die vor dem Gerichtsgebäude eine Solidaritätskundgebung durchführten.

Der vorsitzende Richter Burghard Kreft betonte bei der Urteilsverkündung, dass die von Emmely im Zusammenhang mit dem Pfandbon begangene Regelwidrigkeit keine Kündigung, sondern allenfalls eine arbeitsrechtliche Abmahnung rechtfertige, um die Kassiererin zur Treue anzuhalten. Der in jahrzehntelanger Betriebszugehörigkeit erworbene »Vorrat an Vertrauen« sei durch eine »einmalige Verfehlung nicht völlig aufgezehrt«. Diesen Standpunkt hatte zuvor auch Emmelys Anwalt Benedikt Hopmann bekräftigt. Seine Mandantin habe sich keiner Straftat schuldig gemacht und weder Diebstahl noch Unterschlagung, Betrug oder Täuschung begangen. Der fragliche, von ihr abgerechnete Pfandbon sei zudem »herrenlos« und nicht im Besitz des Arbeitgebers gewesen. Emmely habe ein Berufsleben lang unbeschadet für die Einzelhandelskette gearbeitet. Ein Betrag von 1,30 Euro entspräche allenfalls einem privaten Telefonat oder einer E-Mail vom Arbeitsplatz oder einer Raucherpause während der Arbeitszeit.

Demgegenüber betonte die als Prozessbevollmächtigte für Kaiser's Tengelmann fungierende Anwältin Karin Schindler-Abbes, Emmely habe seit Ausbruch des Konflikts 2008 um den Pfandbon »nachweislich mehrfach die Unwahrheit gesagt« und damit als Kassiererin das »Vertrauen des Arbeitgebers in ihre Ehrlichkeit und Redlichkeit« verspielt. »Unser Rechtsstaat ist so strukturiert, dass es leichter ist, eine Ehe zu beenden, als ein Arbeitsverhältnis«, meinte die Anwältin. Sei das Vertrauen des Arbeitgebers erst einmal weg, dann »muss das Arbeitsverhältnis beendet werden können«. Sonst würden unehrliche Einzelhandelsbeschäftigte zu Eigentumsdelikten verleitet. Damit fand sie allerdings beim Gericht kein Gehör.

Die Erleichterung stand Emmely und den anwesenden Aktivisten von Solidaritätsgruppen nach der Urteilsverkündung ins Gesicht geschrieben. Die 52-Jährige zeigte sich gelöst und »überwältigt«.

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