Fußball-Übertragungen: Auch während der WM wird der Job nicht zur Nebensache

Arbeitsrecht

Am 11. Juni begann die Fußball-WM. Die TV-Übertragungen der 1. und 2. Vorrunde beginnen z. T. um 13.30 bzw. 16 Uhr. Auch die 3. Vorrunde, das Achtel- und teilweise Viertelfinale werden ab 16 Uhr im TV übertragen.

Auf jeden Fall finden die Übertragungen zu einer Zeit statt, in der viele Millionen Bundesbürger arbeiten. Zudem finden bei echten Fußball-Fans nicht allein die Spiele der deutschen Mannschaft Interesse, sondern auch die Spiele der anderen Mannschaften. Und das über 4 Wochen!

Um von vornherein arbeitsrechtlichen Konflikten vorzubeugen, sind eindeutige Festlegungen zur Arbeitszeit dringend geboten.

Die rechtliche Lage ist eindeutig

Offensichtlich können hier arbeitsvertragliche Pflichten und privates Fußballinteresse miteinander kollidieren. Es ist den Firmenchefs und den Fußball-Fans anzuraten, rechtzeitig klare Verhältnisse zu schaffen, mithin die Frage zu klären, was geht und was geht nicht.

Es gibt keinen Zweifel über die rechtliche Ausgangslage. Wer im Arbeitsverhältnis steht, hat seine Arbeitspflichten zu erfüllen, bei allem Verständnis auch für extreme Begeisterung zur WM und zu einzelnen Spielen.

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