Jobcenter können weiter arbeiten

Grundgesetzänderung

Berlin (Agenturen/ND). Das jahrelange Tauziehen um den Erhalt der Jobcenter zur Betreuung der mehr als 6,5 Millionen Hartz-IV-Betroffenen und ihrer Familien aus einer Hand ist beendet. Der Bundestag beschloss dazu am Donnerstag mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit eine Änderung des Grundgesetzes.

In namentlicher Abstimmung votierten am Donnerstag 515 Abgeordnete von Union, FDP, SPD...


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