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Teilzeit-Lehrer erhalten das volle Geld
Etwa 200 Lehrer in Brandenburg haben Anspruch auf eine Nachzahlung für Unterrichtsstunden, die sie gar nicht gehalten haben. Sie müssen die Zeit auch nicht nacharbeiten. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht gestern. Es verhandelte den Fall von neun Pädagogen, die nach dem Jahr 1999 zu Beamten ernannt worden sind. Die Ernennungsurkunden enthielten den einschränkenden Zusatz »in Teilzeitbeschäftigung«. Dies war nicht rechtens. Die Betroffenen wollten voll arbeiten und zogen vor Gericht.
Nicht selten gezwungenermaßen unterrichteten im Land Brandenburg zwischenzeitlich rund 8000 Teilzeitbeamte. Wegen dramatisch gesunkener Schülerzahlen gab es in den 90er Jahren 1000 überzählige Lehrerstellen. Das B...
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