Einfallstor für Großbanken
Schleswig-Holstein weicht das Sparkassen-Gesetz auf
Der Landtag Schleswig-Holstein beschloss am Freitag mit den Stimmen von CDU und FDP das neue Sparkassengesetz, das bundesweit seit Monaten für Aufregung sorgt. Zukünftig dürfen sich erstmals Kreditinstitute aus ganz Deutschland mit bis zu 25,1 Prozent an Sparkassen im nördlichsten Bundesland beteiligen. Die CDU/FDP-Regierungskoalition will damit der Hamburger Sparkasse (Haspa) die Möglichkeit geben, sich an bislang öffentlich-rechtlichen Instituten im Norden zu beteiligen – und so deren Kapitalbasis zu stärken.
FDP will Privatisierung
Ausgerechnet die zwei größten Sparkassen des Landes sind durch die Fast-Pleite der Landesbank HSH Nordbank in eine Schieflage geraten, aus der sie sich mit Hilfe der kraftstrotzenden Haspa aus Hamburg, der eigentlichen Metropole der Region, befreien wollen. Wenigstens den Liberalen um ihren schlagfertigen Landesvorsitzenden Wolfgang Kubicki geht es noch um mehr: Ihr Ziel war und ist eine Privatisierung der gemeinwohlorientierten Sparkassen.
Die Pläne der schwarz-gelben Koalition haben schon vor Längerem einen Proteststurm ausgelöst. Mit einem Trillerpfeifenkonzert nervten etwa 1200 Beschäftigte im Mai die Landesregierung. Auch die Mehrheit des Sparkassenverbandes des Landes protestierte. Sie will wie Sparkassenpräsident Heinrich Haasis die öffentlichen Strukturen vor »Aufweichungsbemühungen« schützen.
Dubiose Haspa
Handwerkskammern und ver.di, Grüne und SPD befürchten, dass bundesweit nun erstmals ein Einfallstor für eine Privatisierung der Sparkassen geöffnet wurde. Landessparkassengesetze untersagen bislang Beteiligungen über Landes- und Finanzgruppengrenzen hinweg.
Auch die LINKE bekräftigt ihr »Nein« zum Sparkassengesetz. »Trotz aller rechtlicher Problematik, trotz aller Gefahren, vor allem auf europäischer Ebene, ziehen die beiden Regierungsparteien nun durch«, kritisierte Uli Schippels von der LINKEN im Landtag.
Knackpunkt ist die europäische Rechtslage: Die Europäische Union hatte in einem Schreiben an Ministerpräsident Carstensen deutlich gemacht, dass sie die Haspa als privates Institut einstufe – womit deren Einstieg bei der Sparkasse einen Präzedenzfall für den Einstieg Privater in dieser Finanzgruppe generell schaffen würde. Tatsächlich ist die Haspa keine normale öffentlich-rechtliche Sparkasse, die einer Kommune gehört. Alleinige Eigentümerin der AG ist eine Finanzholding »alten hamburgischen Rechts«. Eine spezielle hansische Rechtsform, die darauf hin-ausläuft: Die »freie« Haspa AG gehört sich selber.
Aufgrund der EU-Kritik hatten CDU und FDP ihren ganz auf die Haspa zugeschnittenen Gesetzesvorschlag kurzfristig nachgebessert. Experten zweifeln jedoch auch jetzt noch an der »Europarechtssicherheit«. Der Sparkassen- und Giroverband warnt, dass dank der Gesetzesänderung nun der Europäische Gerichtshof eine Privatisierung der öffentlich-rechtlichen Sparkassen erzwingen könnte – unter Hinweis auf das Gleichbehandlungsgebot.
Deutsche Bank klagte
Großbanken wünschen sich seit Langem den Einstieg in die erfolgreiche Finanzgruppe, bei der zwei von drei Deutschen Kunde sind. Schon vor Jahren hatte eine Klage der Deutschen Bank der EU-Kommission ermöglicht, die Landesbanken ab 2005 ihrer öffentlichen Sonderstellung zu berauben. Ein Sparkassensprecher wähnt nun die Deutsche Bank in der Tür: Private Institute könnten den Sparkassen per Klage ihre Renditeorientierung aufzwingen und die Gemeinwohlorientierung beenden.
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