Schelte für BKA und Verfassungsschutz

Bundesgerichtshof: Linke Aktivisten wurden sieben Jahre lang zu Unrecht überwacht

Der Bundesgerichtshof erklärt die Überwachung von drei Berliner Linken nachträglich für rechtswidrig. Das Bundeskriminalamt (BKA) hatte entlastende Informationen zurückgehalten, um die richterliche Genehmigung für seine Ermittlungen zu erhalten.

Demo in Berlin ND-
Demo in Berlin ND-

Es ist eine Niederlage für das BKA und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Seit 2001 hat das BKA sieben Jahre lang auf Grundlage von Informationen des BfV rechtswidrig gegen drei Berliner wegen Gründung der »militanten gruppe« ermittelt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Zu keiner Zeit bestand ein Verdacht, der die einschneidenden Maßnahmen rechtfertigte, heißt es im Beschluss des dritten Strafsenats aus dem März 2010, der dieser Tage den drei Betroffenen zugestellt wurde. Sie hatten die Rechtmäßigkeit der Überwachungsmaßnahmen durch das oberste deutsche Strafgericht überprüfen lassen.

Die 37-, 49- und 62-jährigen Berliner engagieren sich in der Initiative Libertad! für die Freiheit der politischen Gefangenen weltweit. Einer von ihnen ist Markus H. Aus den Ermittlungsakten, in die er Einsicht nehmen konnte, geht hervor, dass seine beiden Freunde und er bereits im Jahr 1998 »Ziel operativer Maßnahmen« des Verfass...


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