Gericht gibt Brandenburger Hotelier Recht

NPD-Chef Voigt scheitert mit Klage gegen Hausverbot in Hotel / Weitere Klage gegen linkes Satireprojekt in Mecklenburg-Vorpommern absehbar

Frankfurt (Oder)/Schwerin/Nürnberg, 22. Juni (AFP/dpa/ND) - Im Rechtsstreit um ein Hausverbot in einem Brandenburger Hotel hat der Vorsitzende der rechtsextremen NPD, Udo Voigt, eine Niederlage erlitten. Das Landgericht in Frankfurt an der Oder wies am Dienstag eine Klage Voigts gegen den Betreiber des Hotels in Bad Saarow zurück, der dem 58-Jährigen wegen dessen politischer Überzeugung Hausverbot erteilt hatte. Nach Ansicht der Richter war der Hotelier »im Hinblick auf die polarisierende Wirkung der NPD in der Bevölkerung« und aus "Sorge um das eigene Erscheinungsbild und die Außenwirkung des Hotels" zu dem Hausverbot befugt.

Voigt hatte laut Gericht im September 2009 für sich und seine Frau einen Aufenthalt für einige Tage gebucht, war von dem Hotel aber mit dem Hausverbot belegt worden. Nach Darstellung des NPD-Vorsitzenden handelte es sich dabei um einen rein privaten Besuch. Der Hotelier begründete die Maßnahme in einem Schreiben...


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