Sturz in der Straßenbahn

Unfall

Im Sommer 2007 stieg ein Münchner in eine voll besetzte Straßenbahn. Kaum war die Tram losgefahren, musste der Fahrer abrupt bremsen, weil ihm ein Radfahrer in die Quere gekommen war. Herr T. konnte sich nicht festhalten und fiel zu Boden. Beim Sturz zerbrach seine Brille. Der Fahrgast zog sich eine Platzwunde am Kopf und eine Schädelprellung zu.

Von den kommunalen Verkehrsbetrieben forderte der Verletzte Schadenersatz für die Brille und außerdem 3000 Euro Schmerzensgeld.

Kühl konterte das Unternehmen, Herr T. habe sich offenbar nicht richtig festgehalten und sei für den Schaden sel...


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