Was ist ein Bad »mit WC ohne Fenster«?
Mietspiegel
Ein Berliner Mieter zweifelte die Berechtigung einer Mieterhöhung an, die mit dem Mietspiegel begründet wurde. Dabei ging es um die Einordnung des Badezimmers als wohnwertminderndes Merkmal, was nach Meinung des Mieters eine niedrigere Erhöhung als die geforderte, zulasse.
Das Badezimmer ist mit einer Entlüftung und mit einem Oberlichtfenster zur Küche hin ausgestattet, das sich nicht öffnen lässt. Der Vermieter vertrat die Ansicht, dass das wohnwertmindernde Merkmal im Mietspiegel „Bad mit WC ohne Fenster“ nicht zutreffe, weil beides zusammen genauso wirksam sei, wie ein normales Außenfenster.Als der Mieter sich weigerte, die geforderte Miethöhe anzuerkennen, klagte der Vermieter die von ihm geforderte volle Miethöhe ein.
Der Richter sah die Sache so ähnlich wie der Mieter. Das unbewegliche Oberlicht des Bades zur Küche erfülle sehr wohl das wohnwertmindernde Merkmal „Bad mit WC ohne Fenster“, denn bei einem Fenster handele es sich um eine »verschließbare Belichtungs- und Lüftungsöffnung« nach außen. Ein unbewegliches Fenster ohne Lüftungsfunktion könne also kein normales Fenster sein.
Unter Hinweis auf die Berliner Mietspiegel der vergangenen Jahre vertrat das Amtsgericht die A...
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