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Kein Wellness für NPD-Chef Udo Voigt
Bundesvorsitzender der Rechtsextremisten scheitert vor Gericht gegen Hausverbotsverfügung eines Hotels
»Körperliches Wohlbefinden, Attraktivität, Gesundheit, Vitalität und innere Harmonie.« Das Wellness-Angebot des »Hotel Esplanade Resort & Spa« in Bad Saarow (Oder-Spree) am Scharmützelsee ist exquisit – und einladend. Aber für bekennende Neonazis weiterhin tabu. Das bestätigte gestern das Landgericht in Frankfurt (Oder), das eine Klage des NPD-Bundesvorsitzenden Udo Voigt abwies.
Dieser wollte sich im vergangenen November gemeinsam mit seiner Frau einige Tage im »Esplanade« entspannen. Die Hoteldirektion wies jedoch das Buchungsgesuch des ruhebedürftigen Rechtsextremisten zurück, der bereits mehrfach wegen Volksverhetzung und Verherrlichung des Nationalsozialismus verurteilt wurde. In einem ungewöhnlich couragierten Schreiben ließ Hoteldirektor Heinz Baumeister den NPD-Chef wissen: »Die politische Überzeugung des Herrn Voigt ist mit dem Ziel unseres Hauses, jedem Gast nach Möglichkeit ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten, nicht zu vereinbaren.«
Voigt, der ansonsten keine Möglichkeit auslässt, gegen Minderheiten zu hetzen, sah sich daraufhin diskriminiert und seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Schließlich habe er sich in dem Hotel privat aufhalten und nicht politisch betätigen wollen, machte er vor Gericht deutlich. Das Hausverbot sei Ausdruck einer Vereinbarung des Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA), wonach »sogenannte Rechtsextreme« nicht beherbergt werden sollen.
Diese Auffassung des NPD-Bundesvorsitzenden wies das Gericht zurück. Auch die anderen von Voigt beanspruchten Rechte habe das Gericht nicht feststellen können, urteilte die Kammer. Vielmehr sei das Hotel »im Hinblick auf die polarisierende Wirkung der NPD in der Bevölkerung befugt gewesen, in Sorge um das eigene Erscheinungsbild und die Außenwirkung des Hotels den NPD-Vorsitzenden auszuschließen«. Gegen das Urteil will Voigt, der den Richterspruch äußerlich gelassen entgegennahm, vor dem Oberlandesgericht Brandenburg Berufung einlegen.
Auf große Zustimmung stieß der Urteilsspruch unterdessen bei der Hotelleitung des »Esplanade«: »Wir freuen uns, dass unsere Entscheidung nicht nur in der Öffentlichkeit auf sehr viel Zustimmung stößt, sondern auch das Recht auf unsere Seite ist. Das Urteil bestärkt uns in unserer Überzeugung, unsere Philosophie eines toleranten und weltoffenen Hauses nach innen und außen weiterhin deutlich zu machen«, sagte Hoteldirektor Baumeister.
Auch in der Landespolitik wurde die Entscheidung des Gerichts mit Wohlwollen aufgenommen. Die Landesvorsitzende der Grünen, Annalena Baerbock, erklärte: »Das Urteil des Landgerichts ermutigt und zeigt, dass sich der Widerstand gegen Rechtsextremismus aus der Mitte der Gesellschaft am Ende auszahlt.« Einen Wandel des politischen Klimas konnte gar SPD-Generalsekretär Klaus Ness erkennen. Gegenüber der dpa sagte er, es herrsche inzwischen allgemein die Erkenntnis, dass nicht etwa Ausländer, sondern Rechtsextremisten einheimische Arbeitsplätze gefährden. Kommentar Seite 8
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