Freispruch in Sterbehilfe-Prozess
Bundesgerichtshof stärkt Recht von Patienten auf selbstbestimmtes Leben
Karlsruhe (epd). In einem Grundsatzurteil zur Sterbehilfe hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Freitag den selbstbestimmten Willen von Patienten gestärkt. Die Behandlung von unheilbar erkrankten und selbst nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten dürfe jederzeit abgebrochen werden, wenn der Patient dies zuvor so geäußert oder veranlasst hat, entschieden die Richter in Karlsruhe. Dieser Behandlungsabbruch entspreche keiner Tötung auf Verlangen und sei eine Form der zulässigen passiven Sterbehilfe, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Urteil.
In dem Verfahren wurde der Münchner Anwalt Wolfgang Putz vom Vorwurf des versuchten Totschlags und aktiver Sterbehilfe freigesprochen. »Das Abschalten eines Respirators oder der Schnitt durch eine Magensonde ist ein zulässiger Behandlungsabbruch«, begründete die Vorsitzende Richterin Ruth Rissing van Saan das Urteil. Dies habe nichts mit Tötung auf Verlangen oder versuchtem Totschlag z...
In dem Verfahren wurde der Münchner Anwalt Wolfgang Putz vom Vorwurf des versuchten Totschlags und aktiver Sterbehilfe freigesprochen. »Das Abschalten eines Respirators oder der Schnitt durch eine Magensonde ist ein zulässiger Behandlungsabbruch«, begründete die Vorsitzende Richterin Ruth Rissing van Saan das Urteil. Dies habe nichts mit Tötung auf Verlangen oder versuchtem Totschlag z...
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