Ausnahmen für Kohlekraftwerke
EU novelliert ihre Richtlinie über Industrie-Emissionen
Der Europäische Rat und das EU-Parlament haben die Richtlinie zur Begrenzung von Industrie-Emissionen zugunsten der Kohlelobby überarbeitet: Bis 2020 sind Kohlekraftwerke ausgenommen. Dafür setzte sich das Parlament mit der Forderung nach Mindestgrenzwerten durch, die zukünftig auf den »besten verfügbaren Technologien« beruhen sollen.
Die Mühlen in Brüssel mahlen langsam: Seit drei Jahren wird um die Novellierung der Richtlinie über Industrie-Emissionen gestritten. Die ersten Vorschläge für eine Überarbeitung legte die EU-Kommission schon 2007 vor. Nun haben sich Ministerrat und EU-Parlamentarier in Brüssel endlich geeinigt. Und wieder einmal setzten sich Europas Lobbyisten letztlich erfolgreich durch: Auf Druck von Italien, Polen und Großbritannien gilt für Europas größte Verschmutzer, darunter auch Kohlekraftwerke, bis 2020 eine Ausnahmeregelung.
Die Richtlinie über Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Directive on Integrated Pollution Prevention and Control) entstand 1996. Derzeit erfasst sie rund 52 000 Industrieanlagen in der EU. Mit der Einigung über die Nove...
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