Neonazi nach Angriff auf Journalistin verurteilt
Das Landgericht Potsdam hat am Montag diese Berufung von Dezember 2008 verworfen. Damit muss der Neonazi wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung eine Geldstrafe von 3000 Euro zahlen. Nach Überzeugung der Brandenburger Richter hat der Mann die Journalistin Andrea Röpke im November 2006 am Rande einer rechtsextremistischen Versammlung in Blankenfelde (Teltow-Fläming) attackiert und verletzt.
»Das war eine derartige Wucht - damit hatte ich nicht gerechnet«, beschrieb Röpke vor Gericht den Angriff. Laut Anklage schlug ihr der Angeklagte im November 2006 in Blankenfelde (Teltow-Fläming) mit voller Kraft ins Gesicht. Zuvor soll er sie gemeinsam mit zwei anderen Männern in einen Supermarkt verfolgt und angegriffen haben. Die heute 45-Jährige trug ein Hämatom im Gesicht, eine Unterblutung im Auge und tagelange Kopfschmerzen davon; ihre Videokamera wurde beschädigt. Sie war damals gemeinsam mit einem Fotografen nach Blankenfelde gefahren, um über ein Neonazi-Treffen zu berichten.
Die Journalistin Röpke hat sich auf die Themengebiete Nationalsozialismus und Rechtsextremismus spezialisiert, ihre Berichte wurden in zahlreichen Fernsehbeiträgen sowie Nachrichtenmagazinen veröffentlicht. Dafür erhielt sie mehrfach Auszeichnungen. Zugleich ist sie ihren Angaben nach ständig Anfeindungen und Attacken von Rechts ausgesetzt.
Im März 2009 verbot der damalige Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) die HDJ. Insbesondere auch Beiträge von Röpke hatten gezeigt, dass es sich bei der Organisation nicht um eine harmlose Pfadfindertruppe handelte. Im Sommer 2008 löste die Polizei ein »Sommercamp« der Organisation in Mecklenburg-Vorpommern auf: Drei Dutzend Kinder aus Deutschland sollten dort auf ein Leben als Neonazi vorbereitet werden.
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