Schutz für Gartenlauben
CDU-Fraktion will Kleingartenregeln ändern / Bestandsschutz für Westberliner Lauben gefordert
Viele Kleingärtner in Berlin haben ein Problem: Ihre Lauben sind zu groß, zumindest vor dem Gesetz. Das will die Berliner CDU-Fraktion ändern. Gestern stellte sie Pressevertretern ihren Antrag »Berliner Kleingartenwesen stärken« vor, der am Donnerstag im Abgeordnetenhaus diskutiert werden soll. Hauptziel sei es, eine »Rechts- und Planungssicherheit« zu schaffen, die den Umgang mit »übergroßen Lauben« regele.
Als übergroß gelten jene Bauten, deren Fläche über 24 Quadratmeter beträgt. Schätzungen zufolge trifft das auf etwa der Hälfte der Lauben in den 74 500 Berliner Kleingärten zu. Die Obergrenze wurde festgelegt, um dauerhaftes Wohnen in Kleingartenanlagen zu verhindern. Die Errichtung von Wohnlauben mit bis zu 60 Quadratmetern war nur während der Nachkriegszeit bis 1958 zulässig. Danach hat es in beiden deutschen Staaten unterschiedliche Regelungen gegeben. In der DDR durften bis zum 3. Oktober 1990 Lauben mit einer Größe von 40 Quadratmetern gebaut werden, während in der BRD eine Obergrenze von 24 Quadratmetern galt.
Demzufolge stehen die übergroßen Lauben in Ostberlin, die vor dem Stichtag errichtet wurden, unter Bestandsschutz. Die Westberliner Kleingärtner haben jedoch die Auflage, an zu großen Lauben einen entsprechenden Rückbau vorzunehmen. »Damit sind die Kleingärtner im Ostteil der Stadt besser gestellt als die im Westen«, monierte Mario Czaja, CDU-Abgeordneter aus Marzahn-Hellersdorf. Er sprach sich für eine berlinweit einheitliche Regelung aus. Der Bestandsschutz solle auf alle Bauten mit bis zu 60 Quadratmetern ausgeweitet werden, die vor dem 3. Oktober 1990 errichtet wurden und länger als fünf Jahre von Behörden geduldet wurden. Dieser Schutz solle objektgebunden sein, um auch bei einem Pächterwechsel in Kraft zu bleiben.
Der Rückbau einer Laube koste bis zu 12 000 Euro, gab Edgar Thomas vom Landesverband der Gartenfreunde Berlin zu bedenken. Diese Kosten hätte der Bezirk zu tragen oder sie würden, wie in den meisten Fällen, auf den Neupächter übertragen. Peter Ohm, Präsident des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer, sprach von insgesamt 216 Millionen Euro Rückbaukosten, die berlinweit anfallen würden. Diese Last den Pächtern aufzubürden, sei unverantwortlich.
Die Antragsteller berufen sich auf eine Vereinbarung von 1966. Die Senatsverwaltung und der zentrale Kleingärtnerverband hätten übergroße Lauben in Westberlin per Zusatzklausel anerkannt und de facto auf Verkleinerungsforderungen verzichtet.
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