Gericht wertet Ein-Euro-Stundenlohn als Straftat
Dumpinglöhne wurden bisher als Ordnungswidrigkeit in Deutschland geahndet. Das Landgericht Magdeburg setzt nun mit einem Urteil ein Zeichen. Wer den Mindestlohn nicht beachtet, macht sich strafbar.
Magdeburg (dpa/ND) - Weil er Putzfrauen mit Stundenlöhnen unter einem Euro abgespeist hat, muss ein Reinigungsunternehmer 1000 Euro Geldstrafe zahlen. Die Summe ist wenig spektakulär, wohl aber das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom Dienstag: Es bewertete das Unterschreiten eines allgemeinverbindlichen Mindestlohns als Straftat und nicht wie bisher üblich als Ordnungswidrigkeit. Gericht, Staatsanwaltschaft und Gewerkschaften maßen dem Richterspruch daher bundesweite Bedeutung zu - nach allem was man wisse, habe noch nie ein deutsches Gericht so geurteilt. »Wenn Unternehmen Dum...Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
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