Kein Schutz für Grundstück vor Karambolagen
Unfallschwerpunkt
Ein Bewohner des Landkreises Mayen-Koblenz besitzt ein Hausgrundstück, das direkt an einem Ortseingang und an einer Bundesstraße liegt. Um das Grundstück herum verläuft die Straße in einer Linkskurve. Seit 2003 ereigneten sich fünf Verkehrsunfälle und jedes Mal litt der Garten schwer darunter. Schließlich verlangte der Grundstückseigentümer vom Bundesland Rheinland-Pfalz, am Straßenrand eine Schutzplanke anzubringen.
Rheinland-Pfalz leh...
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