Altersversorgung: Rente für Arzt-Witwe vom Zeitpunkt der Heirat abhängig

Rechtsprechung

Eine ärztliche Versorgungseinrichtung kann den Anspruch auf Witwen-Rente davon abhängig machen, ob sein Mitglied die Ehe vor der Vollendung des 65. Lebensjahrs geschlossen hat.

Dies entschied kürzlich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz. Der Ausschluss der Witwenversorgung bei einer Heirat nach diesem Zeitpunkt verstoße weder gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes noch gegen Vorschriften des Europäischen Rechts.

Danach sei zwar ei...


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