Keine Verfassungsbedenken gegen Rauchverbot
Bayerischer Gerichtshof weist wenige Tage vor dem Volksentscheid Klage ab
München (dpa/ND). Gesetzliche Bestimmungen zu Rauchverboten in öffentlichen Gebäuden oder Gaststätten verstoßen nicht gegen Grundsätze der Bayerischen Verfassung. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung klargestellt. Zum Schutz der Gesundheit vor Passivrauchen dürfe der Gesetzgeber sogar ein absolutes Rauchverbot in Gaststätten aussprechen, betonten die Richter. Das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit von Rauchern werde dadurch ebenso wenig verletzt wie das Grundrecht auf freie Berufsausübung der Gastwirte (Az.: Vf. 1-VII-08).
Mit ihrer Entscheidung wiesen die Richter eine Popularklage gegen das derzeit geltende bayerische Gesetz zum Schutz der Gesundheit zurück, das diverse Rauchverbote vorsieht. Das zunächst verhängte absolute Rauchverbot in der Gastronomie war später von der CSU/FDP-Mehrheit im Landtag gelockert ...
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