EU-Terrorlisten ungültig?
Andrej Hunko (LINKE) über ein Urteil des europäischen Gerichtshofes
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die im Jahr 2002 eingeführten sogenannten EU-Terrorismuslisten im Zeitraum bis Juni 2007 für ungültig erklärt. Über die Bedeutung des Urteils für in Deutschland laufende Prozesse sprach Carsten Ondreka mit dem Bundestagsabgeordneten der LINKEN, Andrej Hunko, zuständig für den Innen- und Justizbereich der EU.
ND: In Düsseldorf läuft derzeit ein Prozess gegen türkischstämmige Linke. Sie sollen Gelder für die als terroristisch eingestufte Organisation DHKP-C gesammelt haben. Die Bundesanwaltschaft sieht hier einen Verstoß gegen den Paragrafen 34 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) in Verbindung mit den sogenannten EU-Terrorlisten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag einen Teil dieser Listen für ungültig erklärt. Wieso?
Hunko: Die Richter haben klargestellt, dass bei der Erstellung dieser Listen gegen elementare Verfahrensgarantien verstoßen wurde: Einerseits war es den Angeklagten nicht möglich, gegen die Aufnahme der Organisation DHKP-C in die Terrorlisten vorzugehen, andererseits fehlte bis Juni 2007 eine Begründung für die Aufnahme, weshalb eine gerichtliche Kontrolle der Gründe nicht möglich war. Das AWG kann auf keinen Fall auf die Terrorlisten bis Juni 2007 angewendet werden.
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