Behinderte nicht behindern

Sozialminister Günter Baaske hört den Betroffenen bei Regionalkonferenzen zu

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: 3 Min.

»Menschen mit Behinderungen haben die gleichen Erwartungen und Wünsche für ihr Leben wie nicht behinderte Menschen«, weiß der Landesbehindertenbeauftragte Jürgen Dusel. Doch oftmals seien sie ausgeschlossen. »Das wollen wir ändern.« Damit es gelingt, müssten Barrieren in den Köpfen abgebaut werden. Alle müssten mitwirken.

Die Arbeit an einer Neufassung des Behindertengleichstellungsgesetzes beginnt für Sozialminister Günter Baaske (SPD) mit dem »Zuhören«. Er tut dies bei mehreren Regionalkonferenzen, die nicht nur von Fachleuten, sondern auch von Behinderten und ihren Angehörigen besucht werden. Die erste Regionalkonferenz gab es vor genau einer Woche in Eberswalde, die nächste findet heute ab 9.30 Uhr im Hennigsdorfer Stadtklubhaus in der Edisonstraße 1 statt. Weitere Konferenzen sind am 30. August in Brandenburg/Havel, am 13. September in Frankfurt (Oder) und am 20. September in Cottbus. Es geht um die gleichberechtigte Beteiligung Behinderter am gesellschaftlichen Leben.

Den Ansatz der Regionalkonferenzen, mit den Betroffenen zu reden, findet der Landtagsabgeordnete Jürgen Maresch (LINKE) »sehr gut«. Zwar seien in Eberswalde anfangs zu viele Referate gehalten worden, so dass nicht genug Zeit für Gespräche geblieben sei. Doch sei schon angekündigt, daraus zu lernen und nun anders zu verfahren.

Wie sollte das neue Behindertengesetz sein? Maresch, der selbst einen schwer behinderten Sohn pflegt, hat eine ganze Reihe von Vorschlägen. Nach dem geltenden Gesetz habe etwa ein Gehörloser das Recht, bei einer Landesbehörde einen Gebärdendolmetscher zu bekommen, erklärt der Abgeordnete. Er meint, dass dies künftig auch in kommunalen Behörden so sein sollte. Schließlich habe es der Bürger meist mit kommunalen Ämtern zu tun. Dorthin gehe er, wenn er einen Ausweis beantragen oder eine neue Adresse melden möchte. Maresch ist dabei völlig klar, dass eine solche Regelung die Kommunen etwas kostet. Natürlich müsse das Land solche zusätzlichen Aufwendungen ersetzen, betont er.

Außerdem wünscht sich Maresch, dass Leute als Behindertenbeauftragte eingestellt werden, die etwas von der Materie verstehen. Sie sollen auch genug Zeit für diese Aufgabe haben. Er habe von einer Behindertenbeauftragten gehört, die zugleich Ausländer- und Seniorenbeauftragte sei. So gehe es nicht. Wer sich ernsthaft mit den Belangen der Behinderten beschäftige, sei damit völlig ausgelastet. In die selbe Richtung zielt das Verlangen, dem Landesbehindertenbeauftragten einen größeren Mitarbeiterstab zuzubilligen.

Weiterhin schwebt Maresch vor, dass beispielsweise ein Blinder klagen könnte, wenn seine Bewerbung abgelehnt wurde und er den Verdacht hegt, seine Blindheit sei der tatsächliche Grund dafür. Hier sollte dann die Kommune in der Pflicht sein, das Gegenteil zu beweisen, findet der Politiker. Dies lehne der Städte- und Gemeindebund allerdings vehement ab mit der Begründung, dies gehe nicht. Jürgen Maresch räumt ein, dass die Beweislastumkehr eine schwierige Angelegenheit sei. Er zeigt sich in dieser Frage »diskussionsbereit«.

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