Radfahrer auf falscher Straßenseite

Urteil

Die Radfahrerin fuhr auf der falschen Straßenseite. Ein Autofahrer haftet trotzdem zu zwei Dritteln für die Folgen einer Kollision.

Im Sommer 2008 wollte ein Münchner Autofahrer aus der Birkerstraße nach rechts in die Arnulfstraße einbiegen. In der Arnulfstraße kam ihm eine Radfahrerin entgegen, die den Radweg auf der linken Straßenseite entlang fuhr. Der Mercedes-Fahrer sah die Frau zwar, dachte sich aber nichts dabei, weil sie noch fast 200 Meter entfernt war. Deshalb ließ er sein Auto leicht anrollen und blickte nach hinten.

Doch die Radfahrerin war schneller als gedacht – und stieß mit dem Mountainbike gegen den abbiegenden Mercedes. Das Rad verschrammte S...


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