Seit DDR-Zeiten Grundstück im Gemeingebrauch

Verkehrsflächenbereinigungsgesetz

In diesem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) geht es um ein Grundstück, dass zu DDR-Zeiten in Volkseigentum überführt und danach für öffentliche Zwecke in Anspruch genommen wurde. Durch eine Straßenverbreiterung wurde ein Gehweg gebaut. Seit 1988 wird die Fläche öffentlich genutzt. Die ehemaligen Eigentümer erhielten das Grundstück per Restitution nach dem Vermögensgesetz zurück. Das zuständige Land unterbreitete den Eigentümern unter Hinweis auf das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz ein Kaufangebot, das die Eigentümer jedoch ablehnten. So ging das Problem vor Gericht – bis zum BGH. Rechtsanwalt JÜRGEN NAUMANN, Berlin-Köpenick, sandte uns das Urteil.

Zu DDR-Zeiten wurden erhebliche Flächen in Volkseigentum überführt, um sie dann für...


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