LINKE zieht Verfassungsklage zurück

Vereinbarung zur Unterrichtungspflicht der Landesregierung getroffen

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Was, wenn der Kläger über Nacht zum Beklagten wird? Die politische Praxis in Brandenburg hat die LINKE juristisch in Zugzwang gebracht. Gestern wurde der Fall bereinigt. Die Linksfraktion hat einstimmig beschlossen, eine Verfassungsgerichts-Klage vom vergangenen Herbst zurückzuziehen. Wie der parlamentarische Geschäftsführer Christian Görke dazu erklärte, habe sich die Initiative erübrigt, weil eine kürzlich getroffene Vereinbarung den Einspruch gegenstandslos gemacht hätte.

Am 8. September 2009 hatte die damals oppositionelle LINKE eine so genannte Organklage beim Landes-Verfassungsgericht eingereicht. Darin wollte sie überprüfen lassen, ob der Landtag ausreichend informiert worden ist, bevor die Landesregierung im Bundesrat der Einführung eines generellen Schuldenverbotes ab 2019 zugestimmt hatte. Inzwischen aber ist die Linkspartei Teil der Regierung, was dazu führt, dass sie in dem noch nicht entschiedenen Fall zwar Klägerin geblieb...


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