Hartz IV »light« in Wien beschlossen
Österreichisches Parlament votierte für bedarfsorientierte Mindestsicherung
Bisherige Sozialhilfeempfänger werden zukünftig die Mindestsicherung in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus erhalten auch einige Notstandshilfebezieher zumindest 744 Euro im Falle, dass ihr Bezug bislang niedriger gewesen ist. Während die Sozialhilfe in Österreich eine bedarfsorientierte, von den Bundesländern verwaltete Leistung war, orientiert sich die Notstandshilfe an der Arbeitslosenversicherung. Sie beträgt zwischen 55 und 60 Prozent des Arbeitslosengeldes. In den Genuss der Mindestsicherung werden schätzungsweise 270 000 Menschen kommen.
Die neue Mindestsicherung wird unabhängig von zuvor geleisteten Versicherungen ausbezahlt. Der ursprüngliche Gedanke einer Zentralisierung konnte allerdings nicht eingelöst werden. Weiterhin bleibt die Verwaltung Ländersache, was vor allem den Wohnbeihilfeanteil von 25 Prozent der Gesamtsumme betrifft. Diesbezüglich sind bundesweite Unterschiede sowie passive Resistenz in einzelnen konservativ regierten Ländern programmiert. Ein gesetzeskonformer Start am 1. September 2010 scheint derzeit in nur drei (von neun) Bundesländern, darunter Wien, sicher.
Bis zur Beschlussfassung des nun vorliegenden Gesetzes mussten Sozialhilfeempfänger ihr gesamtes Geldvermögen aufgebraucht haben, um bezugsberechtigt zu sein. Nun gilt ein Freibetrag von 3700 Euro an Ersparnissen. Der Besitz eines Pkw ist nur zulässig, wenn ein solcher für den Weg zur Arbeit oder aus Gründen von Behinderungen benötigt wird. Und eine Eigentumswohnung kann zwar behalten werden, allerdings erfolgt nach einem sechsmonatigen Bezug der Mindestsicherung eine Eintragung ins Grundbuch durch das auszahlende Amt.
Die Mindestsicherung als enormen sozialpolitischen Erfolg zu feiern, wäre vermessen. Die neuen Leistungen sind den bisherigen nicht unähnlich. Und mit einem Grundeinkommen, wie es gelegentlich debattiert wurde, hat die Mindestsicherung nicht das Geringste zu tun.
Wirklicher Fortschritt konnte allenfalls in einem Punkt erzielt werden: Die Bezieher der bedarfsorientierten Mindestsicherung erhalten ab 1. September 2010, dem Datum des Inkrafttretens des neuen Gesetzes, wie alle Beschäftigten eine elektronische Karte für den Arzt- und Krankenhausbesuch. Bisher wurden Sozialhilfeempfänger durch ein eigenes gelbes Formblatt als solche vor dem Arzt kenntlich gemacht, was vor allem in ländlichen Gebieten stigmatisierende Effekte erzeugte.
Norman Wagner von der Arbeiterkammer Wien erklärt die Unterschiede zur deutschen Hartz-IV-Regelung folgendermaßen: »Während Hartz IV in erster Linie die Aktivierung von Langzeitarbeitslosen im Sinne hat, steht bei der österreichischen Mindestsicherung die Schließung von Lücken im sozialen Netz im Vordergrund.« Ein-Euro-Jobs werden damit jedenfalls nicht promotet. Arbeitswilligkeit – im Falle der Arbeitsfähigkeit – bildet wie zuvor die Grundvoraussetzung für den Erhalt der Mindestsicherung.
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