Ungewisse Zukunft für Zivis

Verkürzung ist vom Bundestag bereits beschlossen / Heute berät der Bundesrat

  • Christian Klemm
  • Lesedauer: ca. 3.5 Min.

Die Verkürzung des Wehr- und Zivildienstes ist beschlossene Sache. Umstritten ist, ob der Bundesrat das sogenannte Wehrrechtsänderungsgesetz 2010, das Anfang Dezember in Kraft treten soll, noch abnicken muss.

Die Zukunft der Wehrpflicht ist offen. Ob es zu einer Aussetzung des Zwangsdienstes kommt, wird sich voraussichtlich erst auf den Parteitagen von CDU und CSU im Herbst entscheiden. Vergangenen Monat hat der Bundestag die Verkürzung der Dienstzeit von neun auf sechs Monate beschlossen. Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) will die Armee umstrukturieren. Die Verkürzung der Wehrpflicht ist ein Teil dieser Reform und seit Donnerstag vergangener Woche in Kraft.

An die Wehrpflicht ist der Zivildienst gekoppelt. Fällt der Kriegsdienst, fällt auch der Ersatzdienst. Dieser wird laut Wehrrechtsänderungsgesetz ebenfalls auf sechs Monate verkürzt. Die Zivildienstleistenden haben erstmals die Möglichkeit, den »Dienst am Menschen« um drei bis sechs Monate zu verlängern. Diese Option kann frühstens zwei Monate nach Arbeitsantritt gezogen werden. Da der Zivildienst nach Artikel 12a des Grundgesetzes nicht länger als der Wehrdienst da...


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