Einheitsfront für Jobcenter

Bundesrat billigte einstimmig Änderung des Grundgesetzes

Der Erhalt der Jobcenter zur Betreuung von mehr als 6,5 Millionen Hartz-IV-Empfängern und ihren Familien ist gesichert.

 

Berlin (dpa/ND). Der Bundesrat hat den Weg für die lange umstrittene Jobcenter-Reform endgültig freigemacht. Er billigte am Freitag die zuvor schon vom Bundestag beschlossene Änderung des Grundgesetzes einstimmig. Die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit wurde also weit übertroffen. Mit dem Beschluss wurde die vom Bundesverfassungsgericht beanstandete gemeinsame Betreuung der Hartz-IV-Empfänger durch Kommunen und Arbeitsagenturen auf eine rechtlich einwandfreie Basis gestellt. Die Karlsruher Richter hatten diese Mischverwaltung Ende 2007 für unzulässig erklärt.

Einverstanden zeigte sich der Bundesrat auch damit, die Zahl der Optionskommunen von 69 auf 110 anzuheben. Sie kümmern...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.