Wann Datschen-Kündigungen rechtswidrig sind
Nutzungsrecht
Gegenwärtig häufen sich Rechtsstreitigkeiten zwischen Eigentümern und Nutzern von Wochenendgrundstücken, die Nutzungsverträge schon zu DDR-Zeiten abgeschlossen hatten. Rechtsanwalt JÜRGEN NAUMANN, Berlin-Köpenick, weist darauf hin, dass Eigentümer die Auffassung vertreten, dass die Bebauung rechtswidrig sei und aus diesem Grunde eine Kündigung möglich ist, auch wenn der Nutzer am 3. Oktober 1990 bereits 60 Jahre alt war und somit laut Schuldrechtsanpassungsgesetz einen besonderen Kündigungsschutz besitzt. Es bestünden entsprechende Verfahren.
Um die Position der Nutzer zu stärken und gleichzeitig den Eigentümern den Hinweis zu geben, dass auch bei einer Kündigung der rechtliche Rahmen dringend zu beachten sei, weist Naumann auf ein Urteil des Amtsgerichts Bernau und einen Beschluss des Landgerichts Frankfurt (Oder) aus den Jahren 2006 und 2007 hin, in denen klar und nachhaltig die Gründe dargelegt wurden, die zur Abweisung der Klage führten.
Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks, dass die Beklagten auf Grund eines Überlassungsvertrages, der zwischen ihnen und der Kommunalen Wohnungsverwaltung im März 1974 geschlossen wurde, nutzen. Das Grundstück war zu dieser Zeit unbebaut. Nach Erteilung des Prüfbescheids der Bauaufsicht erteilte der Rat der Stadt im Mai 1975 seine Zustimmung zur Errichtung eines Wochenendhauses vom in der DDR gängigen Typ »Weißwasser«. Zum März 2006 kündigte die Eigentümerin das Nutzungsverhältnis, sie zweifelte die Rechtmäßigkeit der Bebauung ...
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