Wer anderen hilft, dem wird geholfen
Bundessozialgericht
Das Bundessozialgericht (BSG) hat den gesetzlichen Unfallschutz für Menschen verbessert, die anderen in einer Notsituation helfen. Versichert ist nicht nur die Rettung aus einer Gefahr für Leib und Leben, urteilte kürzlich das BSG in Kassel. »Es reicht aus, dass ein Rechtsgut von erheblichem Gewicht beeinträchtigt ist«, z.B. die Bewegungsfreiheit. Damit gaben die obersten Sozialrichter einem 14-jährigen Jungen recht, der einem 6-jährigen Mädchen aus einem umzäunten Betriebsgelände geholfen hat. (Az: B 2 U 12/09 R)
Die Sechsjährige war von einem Spiel...
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