Senat muss Wasserverträge zeigen
Verfassungsgerichtshof gibt Grünen-Abgeordneter recht, die umfassende Akteneinsicht beantragt hatte
Der Berliner Senat darf der Grünen-Abgeordneten Heidi Kosche nicht verwehren, umfassende Einsicht in die Akten zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) aus dem Jahr 1999 zu nehmen. Dies entschied gestern der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin (Az.: VerfGH 57/08). Kosche war im Juni 2007 die Einsicht in das Konvolut von 180 Aktenordnern mit rund 90 000 Blatt zur Teilprivatisierung nur teilweise gestattet worden. Während sie den »Konsortialvertrag« lediglich unter den strikten Bedingungen des »Datenraums des Abgeordnetenhauses« einsehen konnte, das heißt, ohne Kopien oder Notizen machen zu dürfen, wurde der Einblick in weitere Akten sogar gänzlich abgelehnt. Der Senat begründete dies damit, dass das in der Berliner Verfassung garantierte Einsichtsrecht der Abgeordneten zwar einen hohen Rang habe, aber die Interessen des Landes Berlin und der privaten Unternehmen höherrangig seien.
Rückblende: Im Jahr 1999 hatten die...
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