Kein objektives Richtig oder Falsch
Über das »Risiko«, ein behindertes Kind zu zeugen, und das Recht, es zu bekommen
Bei der nun erlaubten Präimplantationsdiagnostik geht es nicht um große, blonde, blauäugige Kinder mit Wunschgeschlecht. Es geht um lebens- und denkfähige Behinderte – etwa mit Down-Syndrom. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der genetische Test eines Embryos nach einer künstlichen Befruchtung nicht strafbar ist. Die deutsche Ärzteschaft hatte schon Richtlinien erarbeitet, um welche Krankheiten es hierbei gehen soll: etwa um Chorea Huntington (Veitstanz) oder um die schwere Form der Thallassämie und damit um vererbbare schwerste Krankheiten, für die es keine ursächliche Behandlung gibt. Diese seltenen Krankheiten sollen nun vor der Implantation der befruchteten Eizelle ausgeschlossen werden dürfen. Aber nur dann, wenn in der Familie der Eltern eine solche vererbbare Krankheit bekannt ist. So die Ärzteschaft.
Es ist aber sehr zweifelhaft, ob es bei diesen eng gefassten Einschränkungen bleibt. In vielen Ländern ist lä...
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