NPD kippt Klauseln in Mietverträgen
Gerichtsurteil zeigt die Notwendigkeit der politischen Auseinandersetzung mit den Rechtsextremen auf
Dämpfer für den gemeinsamen Kampf der Berliner Bezirke gegen Rechts. Nach dem gestrigen Urteil der 2. Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts waren die Einschränkungen, die das Bezirksamt Reinickendorf der NPD aus Anlass ihres Bundesparteitages im April 2009 gemacht hatte, rechtswidrig (Az. VG 2 K 93.09). Demnach hätte das Bezirksamt der extrem rechten NPD weder das Foyer vorenthalten dürfen, noch sei der Vorbehalt in der Nutzungsvereinbarung rechtens gewesen, die Veranstaltung abzubrechen, sollte diese einen rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Verlauf nehmen.
»Der Vorbehalt verstoße auch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da die Behörde nach ihrer hier maßgeblichen früheren ständigen Praxis Säle ohne Nebenbestimmungen überlassen habe«, hieß es in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts. Zudem verstoße der Widerrufsvorbehalt inhaltlich gegen Artikel 21 des Grundgesetzes. Solange Parteien nicht durch das Bundes...
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