Bürger oder kein Bürger?
In der Slowakei trat ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz in Kraft
In der Slowakei trat am Sonnabend ein neue Staatsbürgerschaftsgesetz in Kraft. Dessen Hauptaussage: Wer die Bürgerschaft eines anderen Staates annimmt, kann nicht weiter slowakischer Staatsbürger bleiben.
Das neue Gesetz über die Staatsangehörigkeit war Ende Mai – noch vor den jüngsten Parlamentswahlen – verabschiedet worden. Bratislava reagierte damit auf eine Verordnung der neuen konservativen Regierung Ungarns, die beschlossen hatte, dass auch im Ausland lebende Personen ungarischer Nationalität die ungarische Staatsbürgerschaft annehmen können. Die nationalistische Budapester Regierung unter Victor Orban verfolgt damit zwei Interessen: Einerseits dehnt sie stillschweigend ihren Einfluss auf die ungarisch besiedelten slowakischen, rumänischen, serbischen und ukrainischen Gebiete aus, womit sie andererseits potenzielle Wähler unter den Auslandsungarn umwirbt, die mit der Annahme der Staatsbürgerschaft auch das Recht zur Teilnahme an künftigen Urnengängen hätten.
Die Beziehungen zwischen Bratislava und Budapest sind seit längerem gespannt. Nicht zuletzt die Aktivitäten slowakischer Nationalisten hatten die Gegensätze verschä...
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