Strafbarer Protestaufruf?

Ermittlungsverfahren gegen den Bundestagsabgeordneten Niema Movassat (LINKE)

  • Marcus Meier, Köln
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Wieder einmal gerät ein LINKE-Abgeordneter in das Visier der Ermittlungsbehörden im Zusammenhang mit gewaltfreien Blockaden gegen einen rechtsextremen Aufmarsch. Wurde dem Thüringer Abgeordneten Bodo Ramelow noch vorgeworfen, er habe selbst an solch einer Blockade teilgenommen, wird gegen den Bundestagsabgeordneten Niema Movassat aus (noch) nichtigerem Grund ermittelt.

Niema Movassat ist presserechtlich Verantwortlicher des Aufrufs »NPD und Pro NRW-Aufmarsch blockieren«. Die Staatsanwaltschaft Duisburg eröffnete nun ein Ermittlungsverfahren: Movassat habe öffentlich zu Straftaten aufgerufen, so der Behördenvorwurf. Der Politiker, von Hause aus Jurist, bestreitet das: »Ich habe dazu aufgerufen, friedlich und gewaltfrei gegen die beiden rechtsextremen Parteien zu demonstrieren.« Allerdings sollten die Proteste auch laut und sichtbar sein – gerade gegen »Pro NRW«. Denn diese Partei, so Movassat, versuche »unter dem Deckmantel bürgerlicher Parolen ihre rassistischen und fremdenfeindlichen Inhalte zu verbergen«. Das Ermittlungsverfahren wertet er als Versuch der Einschüchterung. Die Duisburger Staatsanwaltschaft sei bereits des Öfteren dadurch aufgefallen, dass sie besonders strikt gegen Linke ermittele. »Sie ist dabei allerdings schon mehrmals gescheitert«, so Movassat. Gleich zwei rechtsextreme De...


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