Keine Arzneimittelabgabe über Terminals

Gesundheit

Verschreibungspflichtige Medikamente müssen in Deutschland auch in Zukunft von einem Apotheker über die Ladentheke gereicht werden. Eine Abgabe über automatisierte Terminals ist nicht gestattet. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und schmetterte damit die Klagen zweier Apotheker aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz im Wesentlichen ab.

Die Terminals erfüllten die Dokumentationspflichten nicht und auch nicht den gesetzlichen Auftrag eines Apothekers. An den Stationen haben die Kunden keinen direkten Kontakt zum Apotheker. Sie sind nur über ein Videotelefon mit einer Service- Zentrale verbunden, wo ein Pharmazeut vom Dienst die Anfrage entgegennimmt und die Ausgabe des Medikaments veranlasst. Rezepte können nur eingescannt werden, aber nicht unmittelbar vom Ap...


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