BGH stärkt Recht des kranken Menschen

Sterbehilfe

u Wer entscheidet über den Tod eines unheilbar kranken Menschen: der liebe Gott, Ärzte, ein Pflegeheim oder der Kranke selbst? In dieser Hierarchie sind die Betroffenen nun weit nach vorne gerückt: Der Bundesgerichtshof (BGH) fällte in dem juristisch verminten Feld von verbotener aktiver und erlaubter passiver Sterbehilfe ein lange erwartetes Grundsatzurteil. Es betont das Selbstbestimmungsrecht auch eines kranken oder sterbenden Menschen und fordert die unbedingte Beachtung von dessen Willen durch Ärzte und Pfleger ein.

Die Richter stellten an dem tragischen Fall einer Wachkomapatientin klar, dass sich niemand strafbar macht, wenn er den erklärten Wunsch eines Menschen nach einem würdigen Tod beachtet und deshalb lebensverlängernde Behandlungen wie eine künstliche Ernährung abbricht. Die Umsetzung dieses Patientenwillens sieht zwar das 2009 reformierte Betreuungsgesetz so vor. Doch das dazu teils im Widerspruch stehende Strafrecht zur ...


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