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Behörden reden mit

Beim Erwerb eines Grundstücks haben oftmals auch Behörden und Gerichte mitzureden: In den neuen Bundesländern spielt die Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung (GVO) eine besondere Rolle. Sie wird nur dann erteilt, wenn für das verkaufte Grundstück keine offenen Ansprüche von Alteigentümern auf Rückübertragung vorliegen. Zuständig für die Genehmigung sind in der Regel die Landkreise bzw. ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/17573.behoerden-reden-mit.html

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