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Sexualstraftäter soll in Verwahrung verbleiben

  • Lesedauer: 2 Min.

(dpa). Ein vorbestrafter 46 Jahre alter Sexualtäter, dem die Vergewaltigung von zwei Mädchen in Berlin-Spandau zur Last gelegt wird, soll nach einem psychiatrischen Gutachten in Sicherungsverwahrung. Dies müsse der Fall sein, wenn der Angeklagte im laufenden Prozess schuldig gesprochen werde, erklärte Gutachter Matthias Lammel am Donnerstag vor dem Berliner Landgericht. Der 46-Jährige sei ein Hangtäter, die Wahrscheinlichkeit neuer Straftaten hoch. Der Sexualtäter sei extrem schwer von außen zu kontrollieren, erläuterte der Gutachter. Dem Angeklagten, ein Hartz-IV-Empfänger, wird neben Kindesmissbrauch auch ein Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht vorgeworfen.

Von 1992 bis 1995 hatte er sich im brandenburgischen Falkensee an neun Mädchen vergangen. 1998 wurde der Mann vom Landgericht Potsdam zu elf Jahren Gefängnis verurteilt. Nach seiner Entlassung im Januar 2007 soll er in seiner Spandauer Wohnung zwei Mädchen im Alter von zehn und elf Jahren vergewaltigt haben. Der Angeklagte bestreitet dies. Der Sohn eines tyrannischen Kraftfahrers ist nach dem Gutachten strafrechtlich voll für seine Taten verantwortlich. Hinweise etwa auf psychiatrische Erkrankungen liegen demnach nicht vor.

Schon bei der Entlassung 2007 hatten Experten Rückfälle befürchtet. Wegen einer damaligen Gesetzeslücke war eine nachträgliche Sicherungsverwahrung nicht möglich. In der geschlossenen Psychiatrie konnte der Sexualtäter ebenfalls nicht untergebracht werden. Die Sicherungsverwahrung ist eine Maßnahme, die bei gemeingefährlichen Hangtätern nach Verbüßung der Freiheitsstrafe vollzogen wird.

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