Sieg der Schlapphüte

Das Bundesverwaltungsgericht lässt dem Verfassungsschutz nahezu freie Hand bei der Beobachtung der LINKEN

  • Fabian Lambeck, Leipzig
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Fehlende DDR-Distanz und gefährliche innerparteiliche Gruppierungen: Das Bundesverwaltungsgericht folgte der Argumentation des Verfassungsschutzes und gab selbst Abgeordnete der LINKEN zum Bespitzeln frei.

Noch kurz vor der Verkündung des Urteils zeigte sich Bodo Ramelow am Mittwochabend zuversichtlich und lobte das Bundesverwaltungsgericht für »seine gute Vorbereitung«. Und wirklich, in der mehrstündigen Verhandlung wirkten die Richter des 6. Senats sehr interessiert, stellten viele Detailfragen und vermieden den Eindruck, mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz gemeinsame Sache machen zu wollen. Das Bundesverwaltungsgericht sollte vor allem die Frage klären, ob die LINKE und ihre Abgeordneten in den Parlamenten vom Verfassungsschutz beobachtet werden dürfen.

Der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Werner Neumann, betonte jedoch gleich zu Beginn der Verhandlung, dass es dem Gericht nicht darum gehe festzustellen, ob die LINKE »verfassungsfeindliche Bestrebungen« verfolge. Die Richter hatten lediglich ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster aus dem Jahre 2009 auf mögliche Verfahrensfehler zu prüfen. Ihre Kollegen aus Münster hatten...


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