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Was ist »nicht gehobener« Wohnstandard?

Angemessenheit

Zum ND-Artikel »Verfassungswidrig und zu teuer« in der Beilage vom 19./20. Juni auf Seite 24, der sich kritisch mit Zwangsumzügen bei Hartz IV-Beziehern beschäftigt, habe ich Fragen: Was sind grundlegende Bedürfnisse, was ist angemessener Wohnraum, was ist Wohnraum, der keinen gehobenen Wohnstandard aufweist? Wann wurde die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, die sich damit beschäftigt, aufgestellt und letztmalig überprüft? Thomas H., Bernsdorf

Bessere und genauere Antworten zu so verschwommenen Begriffen wie »Angemessenheit« oder »grundlegende Bedürfnisse«, wie sie unser Autor, ein ehemaliger Professor für Sozialrecht, gegeben hat, haben wir auch nicht. Er hat sich zur derzeitigen Rechtsprechung des BSG unzweifelhaft kritisch geäußert. Und die Rechtslage ist häufig für Normalverbraucher ziemlich philosophisch auslegbar. Unter »grundlege...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/176125.was-ist-nicht-gehobener-wohnstandard.html

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