Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Neben Pkw auch für Fahrrad oder Moped

Garagen

u Mieter dürfen in der gemieteten Garage nicht nur ihren Pkw abstellen, sondern auch das Zubehör dafür. Auch Regale oder Schränke dürfen aufgestellt werden. Außerdem ist es grundsätzlich erlaubt, in der Garage auch ein Motorrad, Moped oder das Fahrrad unterzustellen.

Das wäre nur dann unzulässig, wenn eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Wichtig: Leicht brennbare Gegenstände oder gefüllte Benzinkanister dürfen dort nicht gelagert werden. Vermieter solcher Garagen haben für eine verkehrssichere Zufahrt zu sorgen. Kann der Mieter die Garage nicht nutzen, weil Mängel bestehen oder die Einfahrt versperrt ist, kann grundsätzlich auch in solchen Fällen die Miet...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/176127.neben-pkw-auch-fuer-fahrrad-oder-moped.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

- Anzeige -
- Anzeige -