224,97 Euro verfassungswidrig
NRW-Sozialgericht moniert monatliche Leistungen für Asylbewerber
Essen (epd/ND). Die Leistungen für Asylbewerber sind nach Ansicht des nordrhein-westfälischen Landessozialgerichts ungenügend und damit verfassungswidrig. Die Richter wollen deshalb durch das Bundesverfassungsgericht prüfen lassen, ob die Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes mit dem Grundgesetz vereinbar sind, wie das Landessozialgericht am Mittwoch in Essen mitteilte. Im Vergleich zu den Hartz-IV-Leistungen reichten die Hilfen offensichtlich nicht aus, um eine menschenwürdige Existenz zu ge...
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